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Heimatverein Heimatverein

Vorstand und Satzung des Heimatvereins

Auf dieser Seite:
Aktueller Vereinsvorstand
Beisitzer zum Vereinsvorstand
Vereinssatzung


Aktueller Vereinsvorstand


Portrait
Vorsitzender

Dr. Siegfried Graf

Schwester-Sibylla-Weg 25
52080 Aachen
+49 241 556729
Portrait
stellv. Vorsitzende

Katharina Henn

Haarbachtalstr. 16
52080 Aachen-Haaren
+49 241 163325
Portrait
stellv. Vorsitzender

Richard Senden

Großheidstr. 254
52080 Aachen-Verlautenheide
+49 2405 92536
Portrait
Geschäftsführer

Franz-Josef Heuser

In den Atzenbenden 74
52080 Aachen-Haaren
+49 241 9609778
+49 160 90708235 (mobil)
Portrait
Schatzmeisterin

Ursula Neumann

Würselener Str. 31
52080 Aachen-Haaren
+49 241 163215


Beisitzer

EB
Erwin Brée
HD
Heidrun Dechêne-Regener
DF
Dieter Franzen
KF
Karola Franzen
MH
Marlies Hilger
GH
Guido Hüllenkremer
GK
Günter Karl
IK
Ilona Keldenich
WK
Winfried Koerens
HK
Hans Köttgen
NN
Norbert Neumann
IS
Irmgard Steffens
PT
Peter Tritthart
TT
Anton Tümmers
JK
Hans Joachim Uerdingen

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⇒ Übersicht über bisherige Vorstände, Vertreter, Geschäftsführer, Kassenprüfer, Beisitzer


Vereinssatzung

Satzung des Heimatvereins Haaren/­Verlautenheide 1984 e.V.

Die vom Vorstand erarbeitete Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16. Oktober 1984 genehmigt. Am 5. November 1984 erhielt der Heimatverein Haaren/­Verlautenheide die steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt, das bedeutet, dass der Verein steuerlich wirksame Spendenquittungen ausstellen kann. Vielleicht ist dies ein Anlass für Mitglieder oder Geschäftsfreunde, zur Wahrnehmung der vielen Aktivitäten und Aufgaben dem Heimatverein auf sein

Konto Nr. 26035071, BLZ 390 500 00
bei der Stadtsparkasse Aachen, Geschäftsstelle Haaren,

einmal eine Spende zu überweisen.
Seit dem 25. Februar 1985 ist der Verein ein eingetragener Verein und kann sich demnach Heimatverein Haaren/­Verlautenheide e.V. nennen. Auf der Mitgliederversammlung am 27.01.2009 wurde eine Satzungsänderung beschlossen. Neben einigen formalen Änderungen gibt es zwei wesendliche Änderungen.

1) Im Vereinsname wurde das Gründungsjahr aufgenommen. Er lautet nun "Heimatverein Haaren/­Verlautenheide 1984 e.V."

2) Bisher war nur eine Form der Mitgliedschaft bei vollem Mindestbeitrag möglich. Die Versammlung beschloss, dass bei Personen die im gleichen Haushalt mit einem Mitglied, das den vollen Beitrag bezahlt - unabhängig vom Verwandschaftsgrad - lebt, nur einen verminderten Beitrag zu zahlen braucht.

Auf der Mitgliederversammlung am 22.01.2013 wurde eine Satzungsänderung bezüglich der Gemeinnützigkeit geändert.

Auf Anregung des Finanzamtes stellte der Vorstand den Antrag die Satzung in § 3 Gemeinnützigkeit des Vereins, Absatz 1 zu ändern.
Alt: (1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Neu: (1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Auf der Mitgliederversammlung am 22.01.2019 beschloss die Versammlung auf Antrag des Vorstandes den Text des § 8 Vorstand, Absatz (3): „Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der jeweilige Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand sein Amt angetreten hat.", um den Satz „Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand einen Vertreter bis zur nächsten turnusmäßigen Mitgliederversammlung bestellen.“, zu erweitern.

Begründung: Nach Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes soll gewährleistet werden, dass der Verein insgesamt handlungsfähig bleibt, ohne die verbleibenden Vorstandsmitglieder mit der Erfüllung der Aufgaben der/des Ausscheidenden zu überlasten. Die Begrenzung „bis zur nächsten turnusmäßigen Mitgliederversammlung“ macht deutlich, das es nur eine Übergangslösung sein soll und letztendlich die Mitglieder über eine dauerhafte Besetzung des Vereinsvorstandes bestimmen sollen.


Hier können Sie die Satzung von 2019 einsehen (PDF, 157 kB).

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