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Aktueller Vereinsvorstand Beisitzer zum Vereinsvorstand Vereinssatzung |
Dr. Siegfried Graf
Schwester-Sibylla-Weg 25Katharina Henn
Haarbachtalstr. 16Richard Senden
Großheidstr. 254Franz-Josef Heuser
In den Atzenbenden 74Ursula Neumann
Würselener Str. 31Die vom Vorstand erarbeitete Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16. Oktober 1984 genehmigt. Am 5. November 1984 erhielt der Heimatverein Haaren/Verlautenheide die steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt, das bedeutet, dass der Verein steuerlich wirksame Spendenquittungen ausstellen kann. Vielleicht ist dies ein Anlass für Mitglieder oder Geschäftsfreunde, zur Wahrnehmung der vielen Aktivitäten und Aufgaben dem Heimatverein auf sein
Konto Nr. 26035071, BLZ 390 500 00
bei der Stadtsparkasse Aachen, Geschäftsstelle Haaren,
einmal eine Spende zu überweisen.
Seit dem 25. Februar 1985 ist der Verein ein eingetragener Verein und kann sich demnach Heimatverein Haaren/Verlautenheide e.V. nennen.
Auf der Mitgliederversammlung am 27.01.2009 wurde eine Satzungsänderung beschlossen. Neben einigen formalen Änderungen gibt es zwei wesendliche Änderungen.
1) Im Vereinsname wurde das Gründungsjahr aufgenommen. Er lautet nun "Heimatverein Haaren/Verlautenheide 1984 e.V."
2) Bisher war nur eine Form der Mitgliedschaft bei vollem Mindestbeitrag möglich. Die Versammlung beschloss, dass bei Personen die im gleichen Haushalt mit einem Mitglied, das den vollen Beitrag bezahlt - unabhängig vom Verwandschaftsgrad - lebt, nur einen verminderten Beitrag zu zahlen braucht.
Auf der Mitgliederversammlung am 22.01.2013 wurde eine Satzungsänderung bezüglich der Gemeinnützigkeit geändert.
Auf Anregung des Finanzamtes stellte der Vorstand den Antrag die Satzung in § 3 Gemeinnützigkeit des Vereins, Absatz 1 zu ändern.
Alt: (1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Neu: (1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Auf der Mitgliederversammlung am 22.01.2019 beschloss die Versammlung auf Antrag des Vorstandes den Text des § 8 Vorstand, Absatz (3): „Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der jeweilige Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand sein Amt angetreten hat.", um den Satz „Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand einen Vertreter bis zur nächsten turnusmäßigen Mitgliederversammlung bestellen.“, zu erweitern.
Begründung: Nach Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes soll gewährleistet werden, dass der Verein insgesamt handlungsfähig bleibt, ohne die verbleibenden Vorstandsmitglieder mit der Erfüllung der Aufgaben der/des Ausscheidenden zu überlasten. Die Begrenzung „bis zur nächsten turnusmäßigen Mitgliederversammlung“ macht deutlich, das es nur eine Übergangslösung sein soll und letztendlich die Mitglieder über eine dauerhafte Besetzung des Vereinsvorstandes bestimmen sollen.