HV Wappen
Startseite

Haaren

Haarener Chronik
Ortsgeschichte
 - Haaren kirchlich
Historische Bilder
Mühlrad

Heimatverein

Veranstaltungen
Heimatforum
Publikationen
Projekte
Pressespiegel
Vereinsgeschichte
Vorstand, Satzung
Mitgliedschaft
Kontakt

Unser Archiv

Sonstiges

Links
Impressum
Datenschutz
Haftungsausschluss
Heimatverein Heimatverein

Haaren im Wandel der Zeit (weltlich)

Autor: Franz-Josef Heuser

Inhaltsverzeichnis

- Der Stadtbezirk Aachen-Haaren
- Das Haarener Wappen
- Steinzeit, Kelten und Römer
- Römerzeit ab 85/90 n.Chr. bis 5. Jh.
- Frankenreich 5. Jh. bis 9. Jh.
- 10. Jh. - Ende 18. Jh. gehörte Haaren zum „Heiligen Römisches Reich“
- Ab 12./13 Jh. gehörte Haaren zum Aachener Reich
- 1794 - 1815 Das revolutionäre Frankreich erobert Rheinland und Westfalen
- Politische Eingliederung Haarens
--- Die politisch Verantwortlichen
----- Die französische Zeit
----- Die preußische Zeit
----- Die Zeit im Dritten Reich
----- Die britische Besatzungszeit
----- Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland
----- Der letzte Gemeinderat
----- Haaren wird Stadtbezirk von Aachen
--- Gemeindedirektoren / Bezirksamtsleiter
- Die Haarener Grenzen

 

Der Stadtbezirk Aachen-Haaren

Der heutige Stadtbezirk Aachen-Haaren besteht aus drei Ortsteilen: Haaren, das Zentrum mit dem Haarener Markt und der Pfarrkirche St. Germanus, Verlautenheide mit der Kirche St. Hubert und dem Ortsteil Quinx, der bis 1968 zu Weiden gehörte. Darüber hinaus gehört zum Stadtbezirk ein Großteil des ehemaligen Reichswaldes.

Der Stadtbezirk wird von zwei Hauptverkehrsachsen durchdrungen. Die Alt-Haarener Str. dient als Verlängerung der Jülicher Str. bis zum Kaninsberg, die Verlautenheidener Str. verbindet als Durchgangsstraße durch Verlautenheide und Quinx, Würselen mit Stolberg.

Die Autobahn A4 begrenzt Haaren im Norden gegenüber Würselen. Die Autobahn A 44 begrenzt Verlautenheide im Osten gegenüber dem Gebiet des Reichwaldes. Die Autobahn A 544 begrenzt Haaren im Osten gegenüber Verlautenheide und dem Gebiet „Auf der Hüls“.

Große Erholungsgebiete innerhalb des Stadtbezirkes sind der Reichswald, das Haarbachtal von der Welschen Mühle bis Nirm und der Kaninsberg mit dem Haarener Kreuz.

Als kleinere Erholungsoasen bieten sich der alte Friedhof an der Friedenstraße mit weitläufigen Spazierwegen entlang der Wurm, die Wurmbenden mit dem Entenweiher zwischen Jülicher Str. und dem Sportzentrum Haaren an der Neuköllner Str. und der außergewöhnlich schöne Spazierweg von der Kalkberstr. über den Prunkweg bis Eilendorf an.

In Haaren gab es ursprünglich 3 Mühlen, die Hergelsmühle (wurde 1975 abgerissen), die Kahlgrachter Mühle (heute private Nutzung) und die Welsche Mühle. Letztere ist ein richtiges Kleinod und wird oft als Wohnzimmer Haarens bezeichnet. Im Mahlhaus befindet sich das Standesamtszimmer für Haaren, im Nebengebäude die sehr beliebte Stadtteilbibliothek und das umfangreiche Heimatarchiv. Das Mahlwerk der Mühle wird durch den Heimatverein betreut. Zu besonderen Anlässen, z.B. das jährliche Mühlenfest am zweiten Sonntag im September, wird auch noch richtiges Mehl gemahlen.

Sowohl in Haaren als auch in Verlautenheide gibt es ein ausgeprägtes Vereinsleben. Neben fünf Sportvereinen und zwei Karnevalsvereinen gibt es eine Vielzahl von kleineren Vereinen im zivilen und kirchlichen Bereich.

Die Lebensqualität in Haaren wird auch davon geprägt, dass die Dinge, die zum alltäglichen Leben benötigt werden, zum größten Teil im direkten Umfeld besorgt werden können. Durch einen sehr kurz getakteten ÖPNV kommt man sehr schnell zu den Einkaufsstätten in Aachen und Würselen.

Wappen

Das Haarener Wappen

Der Adler im oberen Teil des Schildes stellt den Adler der freien Reichsstadt Aachen dar. Haaren gehörte während des Mittelalters ununterbrochen als Quartier zur Reichsstadt Aachen, was durch den Adler angedeutet werden soll. Das dreiblättrige Kleeblatt im unteren Teil des Wappens stellt das Wappen der Aachener Familie von Pastor in der ursprünglichen Form dar. Die angesehene Familie von Pastor war im Mittelalter in Aachen berühmt. Der Stammvater der Familie, Johann Pastor von Haaren, ist etwa um 1390 in Haaren geboren. Er führte das Motiv als Familienwappen. Die Familie von Pastor ist die älteste bekannte wappenführende Familie in Haaren. Das Wappen wurde am 14.6.1950 durch den Innenminister des Landes Nordrhein Westfalen der Gemeinde Haaren verliehen.

Steinzeit, Kelten und Römer

Wichtige prähistorische Funde wurden im Kreis- und Stadtgebiet, etwa im Korkus bei Eschweiler-Volkenrath, in Simmerath-Strauch und in Monschau-Kalterherberg entdeckt. Primitive Faustkeile und Steingeräte zeugen davon, dass dieser Landstrich schon in der Altsteinzeit, also vor mehr als 500.000 Jahren v. Chr., von Jägern und Fischern bewohnt war.

Später zogen nomadisierende Völkerschaften durch. Zuerst siedelten hier Kelten, die damals über ganz West- und Südwesteuropa verbreitet waren. Zwischen Maas und Rhein, von den Ausläufern der Eifel bis ins Jülicher Land hinein saßen die Eburonen, die schon einen starken germanischen Einschlag aufweisen. Dann eroberten die Römer kurz vor der Zeitenwende das Gebiet. Sie rotteten den Stamm der Eburonen, der zwischen Maas und Rur lebte, im Jahre 53 v. Chr. aus und siedelten dafür westlich der Wurm die germanischen Stämme der Segnier und Condruser an und östlich der Wurm die Ubier.

In das verödete Land verpflanzte 19 v. Chr. Agrippa den germanischen, aber schon stark von gallischer Kultur beeinflussten Stamm der Ubier. Als Unterstamm dieser Ubier sind vielleicht anzusprechen die Sunuker. Die ihrer Stammesgöttin, der Dea Sunuxal, gesetzten Steine sind auch in Frenz an der lnde, im Propsteier Wald bei Stolberg und in Kornelimünster gefunden worden, so dass sicher Teile des ehemaligen Landkreises Aachen im Bereiche ihrer Siedlung lagen.

Römerzeit ab 85/90 n. Chr. bis im 5. Jh.

Haaren gehört zur Provinz Niedergermanien (Germania inferior) und liegt an zwei römischen Fernstraßen, Verlautenheide wird von mehreren kleinen Verkehrsverbindungen berührt und ist bereits besiedelt. Während der 400jährigen Herrschaft der Römer erlebte der Aachener Raum eine wirtschaftliche und kulturelle Blütezeit. Darüber hinaus verbreiteten sie das Christentum. Im Laufe der Zeit folgten andere Stämme. Den abziehenden römischen Legionen folgten vom Rhein und der Maas her Stämme ripuarischer und salischer Franken.

Frankenreich 5. Jh. bis 9. Jh.

Das Fränkische Reich war ein Königreich in Mitteleuropa zwischen dem 5. und 9. Jahrhundert, das sich auf dem westeuropäischen Gebiet des Römischen Reichs bildete. Am nordöstlichen Ende Galliens siedelten die Franken (Franci), ein Volk, das sich seit etwa 200 n. Chr. aus kleinen westgermanischen Stämmen entlang der römischen Grenze zu einem größeren Stammesverband zusammenschloss und sich dann selbst den Namen "die Franken" gab, was soviel bedeutete wie "die Freien" oder "die Kühnen". Um 250 n. Chr. wurden die Franken erstmals als Francii in römischen Quellen erwähnt. Die Franken nutzten den Zusammenbruch des Weströmischen Reiches (um 476), um ihr Gebiet zu vergrößern. Westlich vom Frankengebiet herrschte der römische Statthalter Syagrius über Gallien (seit 464). Im Jahre 486 siegten die Franken unter dem Herzog Chlodwig I. über Syagrius, den letzten römischen Heerführer und eroberten dessen Herrschaftsgebiet. Dadurch verschob sich die Grenze des Frankenreiches bis an die Loire. Dieser Sieg machte Chlodwig faktisch zum ersten König der Franken. Durch Geschick und Glück wurde das Reich der Franken innerhalb von drei Jahrhunderten zum wichtigsten Mitteleuropas und im Laufe vieler Jahrhunderte sollten aus ihm Frankreich und das deutsche Reich, neben einer Reihe kleinerer Staaten, hervorgehen. Das Fränkische Reich entwickelte sich nach dem Zerfall des Römischen Reichs zum Machtzentrum und später zur Großmacht in Mitteleuropa. Den Höhepunkt seiner Macht und Ausdehnung erreichte es unter Karl dem Großen. Es wurde durch die Dynastien der Merowinger und Karolinger regiert.

In der Hauptsatzung aus dem Jahre 1969 der ehem. Gemeinde Haaren steht: § 1 Zif. 1:
Die Gemeinde Haaren besteht seit dem 12. Jahrhundert. Ihre erste Erwähnung in einer Urkunde ist für das Jahr 1152 nachgewiesen (Annales Rodenses).
In Heft Nr. 7/8 aus dem Jahre 1993 des Heimatvereins geht Hans Sturm eingehend auf diese Erstnennung ein.
„Man muss zu dem Schluss kommen, dass nicht gesichert ist, ob auch wirklich unser Haaren gemeint ist. Haaren hat seinen Namen sicherlich vom Haarbach. Der Haarbach wird bereits im Jahre 973 urkundlich erwähnt.“

Auch Peter Bertram geht in seinen Unterlagen auf dieses Thema eingehend ein und bezweifelt ebenfalls, dass unser Haaren in der Urkunde von 1152 gemeint ist. Man geht heute davon aus, dass mit dem Haaren in der Urkunde von 1152 das Haaren bei Waldfeucht in der Nähe von Tüddern gemeint ist. Bleibt die Frage nach der ersten urkundlichen Erwähnung unseres Haarens offen.

Bei der erwähnten Urkunde von 973 handelt es sich um eine Urkunde von Otto II vom 25.07.973. Otto bestätigt über Bitte des Erzbischofs Gero von Köln der Kirche von Köln den von König Ludwig verliehenen, von seinem Vater und dessen Vorgängern bestätigten Wildbann innerhalb bestimmter Grenzen. Die Transkription und anschließende Übersetzung des Urkundentextes ging lange vom uns betreffenden Teil von folgendem aus:
„Den Weg von 'uuisheim' (Wissersheim), der nahe bei 'miluchuuilere' (Mariaweiler) über die Rur nach 'Aquisgranum' (Aachen) führt, entlang bis an den Fluss 'Ackar' (Haar) und weiter abwärts bis an die Wurm und Wurm hinab bis zu dem Weg, der von 'Traiectum' (Maastricht) nach 'Colonia' (Köln) führt. Von dort denselben Weg entlang bei 'Glessike' (Glesch) bis zum Fluss 'Arnapha' (Erft) und so flussaufwärts, bis er bei 'uuisheim' (Wissersheim) auf den schon bezeichneten Weg stößt. (Quelle: www.schuetzen-glesch.de)

Man deutete das Wort Ackar (im Original steht Ackaram) mit Haar und bezog dies zunächst ausschließlich auf den Haarbach. In unserem Heft 7/8 aus dem Jahre 1993 geht Herr Sturm auch ausführlich auf das Wort Ackarum und der Urkunde ein. Herr Sturm zieht zum Schluss das Resumee:
„Die Originalurkunde konnte 1937 aus dem Antiquariat V. Swinarski in Posen erworben werden und befindet sich heute im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf. Nach dem Original heißt die vorstehend aufgeführte Urkundenstelle wie folgt:
... videlicet ut de Uuisheim via que prope Miluchuuilere trans Ruram ad Aquasgrani tendit usque ad Haram flumen et deorsum sicut defluit in flumen Wurm ...
Das Wort Ackaram kommt gar nicht vor. Genannt wird 'Haram flumen' und Haram ist die latinisierte Bezeichnung für Haar ... . Genannt wird also der Haarbach.

Bild

Wir wissen nunmehr, dass es
1. Ackaram gar nicht gibt und
2. dass 973 der Haarbach in einer königlichen Urkunde genannt wurde.“

Im Moment gib es zwei Deutungen bei der Übersetzung des Textes. Die erste geht von 'Haarbach' aus, die zweite von 'bei Haaren'. Unabhängig davon beziehen sich beide Deutungen auf unser Haaren. Es wäre nun noch die Frage zu klären, ob Haaren 973 bereits bewohnt war, sei es als Weiler oder auch nur als landwirtschaftliches Anwesen. Man kann allerdings davon ausgehen, dass auch um diese Zeit bereits das Unterdorf bewohnt gewesen sein muss. Es lag an der Hauptstraße nach Köln vor einem steilen Anstieg. Vermutlich gab es mindestens eine Schmiede, einen Stellmacher und ein Gasthaus. Eine kleine Anzahl von Wohnhäusern ist dann unabdinglich.  

973 Juli 25, Aachen

URI Mark

Otto bestätigt über Bitte des Erzbischofs Gero von Köln, der Kirche von Köln den von König Ludwig verliehenen, von seinem Vater und dessen Vorgängern bestätigten Wildbann innerhalb bestimmter Grenzen (quod Gero sancte Coloniensis ecclesie venerandus archiepiscopus nostram deprecatus est serenitatem, ut quasdam res a Lodowico quondam rege sancto Petro Colonie collatas et a patre nostro dive memorie Ottone imperatore augusto sibi suisque successoribus roboratas secundum prioris precepti testimonium nostre quoque dominationis munificentia corroboraremus. Cuius postulationi libentissimo fervore annuentes confirmamus precepti nostri auctoritate domino sancto Petro ad ecclesiam supramemoratam omnes bestias inter hec loca que subtus tenentur descripta, et bannum et potestatem banni que super eas ad regiam pertinuit potestatem, videlicet ut de Uuisheim via que prope Miluchuuilere trans Ruram ad Aquasgrani tendit usque ad Haram flumen et deorsum sicut defluit in flumen Wurm et sicut Wurm decurrit usque ad viam que de Traiecto Coloniam ducit, inde ad Glessike per eandem viam usque flumen Arnapham et sic sursum per cursum eius donec ad Wisheim iterum viam usque designatam perveniat; omnes inquam bestias in silvis et piscationibus, id est in Salechenbruoche et Burgina et ceteris locis que supranominatis terminis comprehensa sunt, hoc est Pesche et Meribura absque Gerberhteslon quod ad opus nostrum accesserit. Similiter sicut via publica de Ekkentorp ad Moffentorp et sic usque ad Renum fluvium vadit, Cotenforast et omnes bestias in eo ac bannum super eas; de Cotenforeste deorsum per totam Filam inter Arnapham et Renum usque ad ostia ubi confluunt, bestias scilicet, id est cervos et cervas, et bannum super eas cum populi consensu domino sancto Petro Colonie secundum prioris precepti auctoritatem nostra etiam liberalitate in proprium confirmavimus). ‒ Außerhalb der Kanzlei verfaßt; M. „Si servorum dei.”
--------------------------------
Archival History/Literature
Original: Düsseldorf Staatsarchiv (A).
Kopien: Liber priv. maior coreaceus ruber aus der Mitte des 14. Jhs. f. 11, ebenda (B); Liber priv. des 15. Jhs. f. 26 ebenda (C).
Drucke: Gelenius De magnitudine Coloniae (Köln 1645) 66 aus B; Lacomblet Niederrhein. UB. 1, 69 no. 114 aus B; MG. DD. O. II., S. 59 f., no. 50; F. Pohorecki in Archeion 11, S. 48 ff.
Faksimile: F. Pohorecki in Archeion 11, S. 50.
Regest: Böhmer 446; Stumpf 598.
Commentary
Die Auffassung von Sickel, dieses bisher nur aus einem Kopialbuch des 14. Jhs. bekannte Diplom sei außerhalb der Kanzlei angefertigt, weil es keinen kanzleimäßigen Duktus aufweise, hat sich durch die Auffindung des Originals in polnischem Privatbesitz ‒ jetzt angekauft und im Staatsarchiv von Düsseldorf ‒ bestätigt, vgl. F. Pohorecki „Nieznany oryginal dyplomu Ottona II.” (in Archeion 11 (1933), S. 45‒50). ‒ Über die Datierung vgl. Erläut. S. 129. Datierung nach Ort. Da drei Zahlen um I tiefer liegen als kanzleimäßig, ist vielleicht an eine eigentümliche Berechnungsmethode zu denken. ‒ Vgl. Stengel I, S. 592, A. 4. ‒ Vgl. Finke Westf. Papst. UB. 5, 284 (Innocenz IV.): Reg. 952.
Quelle:
RI II,2 n. 628, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0973-07-25_1_0_2_2_0_135_628
(Accessed on 16.03.2021).

10. Jh - Ende 18. Jh. gehörte Haaren zum „Heiligen Römischen Reich“

Das Reich bildete sich im 10. Jahrhundert unter der Dynastie der Ottonen aus dem ehemals karolingischen Ostfrankenreich heraus. Heiliges Römisches Reich war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Mittelalter bis zum Jahre 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen. Der Name „Sacrum Imperium” ist für 1157 und der Titel „Sacrum Romanum Imperium” für 1254 erstmals urkundlich belegt. Seit dem 15. Jahrhundert setzte sich allmählich der Zusatz „Deutscher Nation” durch.

Haaren gehörte von der Karolingerzeit bis zum 12. / 13 Jh. zum königlichen Wildbannbezirk. Im Ursprung spiegelte ein Wildbannbezirk die Forsthoheit als Herrschaftsinstrument wieder. Die Forsthoheit als Herrschaftsinstrument weist in ihren Ursprüngen auf die Einrichtung königlicher Forste im frühen Mittelalter zurück. Diese Forste bezeichneten einen rechtlich gekennzeichneten Nutzungsbezirk in Königshand. Die Nutzungen von Waldprodukten, von Jagd und Fischfang und die Rodung unterstanden der Kontrolle des Königs und wurden vor allem durch die Königshöfe ausgeübt, denen der Forst angegliedert war. Die Basis für die Errichtung der Forste bildete das königliche Verfügungsrecht über nicht besiedeltes Land (ius eremi).

Seit dem 8. Jahrhundert gelangten königliche Forste auch in den Besitz des Adels und der Kirche, bzw. wurden von ihnen in Nachahmung der Strukturen errichtet. Mit dem 9. Jahrhundert gewann die Jagd immer mehr an Bedeutung. Dieser Wandel wird auch in einer veränderten Bezeichnung greifbar: An die Stelle von forestis tritt der 'Wildbann'. Über ein Gebiet, das verschiedenen Besitzern zugehören konnte, erstreckte sich ein Jagdbezirk unter Königsbann. Der so geschaffene Herrschaftsbezirk überlagerte die zersplitterten Herrschafts-, Besitz- und Nutzungsrechte und schuf damit eine Keimzelle für die spätere Landeshoheit.

Der Wildbann beinhaltete neben dem Jagdrecht auch Ansätze für eine Waldaufsicht. Im Verlauf des Spätmittelalters wurde der Wildbann nicht mehr nur als Hoheits-, sondern auch als Nutzungsbezirk angesehen. So konnte der Wildbann die Jagd (mit den Rechten auf die Versorgung von Jägern und Hunden), einen Anspruch auf Frondienste, das Recht zur Erhebung von Strafgeldern und oft auch den Anspruch auf den Dehmen, die Abgabe für die Nutzung des Eckerichs, bedeuten.

Im 15. Jahrhundert wird der Begriff Wildbann durch das deutsche Wort Forst ersetzt, das ein Gebiet bezeichnete, in dem die Forsthoheit ausgeübt wurde.

Mit Beginn der Neuzeit diente die Forstverwaltung verstärkt auch als Verwaltungsorganisation für die herrschaftlichen Eigengüter innerhalb dieser landesherrlichen Forsten. Die Entwicklung und der Umfang der jeweiligen forsthoheitlichen Rechte scheint abhängig zu sein von der Zeit ihrer Erwerbung und Eingliederung in die Herrschaftsorganisation.

Diese Veränderungen in Bezug auf die Forsthoheit wirkten sich auf die Untertanen vor allem in Form verstärkter Kontrollen über ihre Eigenwälder durch herrschaftliche Forstmeister und einer Ausdehnung von Abgabenforderungen aus. Das wird u.a. durch entsprechende Beschwerden aus dem 16. Jahrhundert deutlich. Insgesamt gesehen nahm die Forstherrschaft eine wichtige Rolle im Territorialisierungsprozess und für den Ausbau der Landesherrschaft ein.

Ab 12./13 Jh. gehörte Haaren zum Aachener Reich

Nachdem im Jahre 1166 Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1122–1190) der Stadt Aachen die Stadtrechte verliehen hatte, wurden diese durch Kaiser Ludwig der Bayer (1282–1347) im Jahr 1336 erneuert und schriftlich bestätigt. Seit diesem Zeitpunkt setzte sich der Begriff „Aachener Reich“ durch. Das Aachener Reich umfasste zu jener Zeit sowohl das Territorium der innerhalb der zweiten Stadtmauer gelegenen Stadt selbst als auch das Gebiet außerhalb der Mauer, nämlich den Glockenklang, die sieben Quartiere, die Aachener Heide, den Stadtbusch und den Reichswald.

Die Bezeichnung Glockenklang symbolisierte den Alarmbereich, ein Gebiet also, in dem die Bevölkerung vor Eindringlingen mit Hilfe lauter Glocken gewarnt wurde. Dieser Glockenklang war in neun sogenannte Grafschaften unterteilt und befand sich unmittelbar vor und entlang der zweiten Stadtmauer. Sitz jeder dieser einzelnen Grafschaften, welche jeweils unter dem Kommando eines Hauptmanns standen, war ein im Mauerring integriertes Stadttor. Im Einzelnen waren es Kölntor, Adalbertstor, Wirichsbongardstor, Marschiertor, Rostor, Jakobstor, Königstor, Ponttor sowie Berg- und Sandkaultor, von denen heute nur noch Pont- und Marschiertor erhalten sind.

Die sieben Quartiere, die das Aachener Reich darüber hinaus umfasste, waren Ortschaften und Ländereien vor der Stadt und dazu zählten Berg (das heutige Laurensberg), Haaren, Orsbach, Soers, Vaals, Weiden (ein Teil des heutigen Broichweiden) und Würselen. Die Grenzen des Aachener Reiches waren mit einem Landgraben gesichert, welcher aus einem etwa vier Meter hohen Hauptwall sowie zwei kleineren etwa 1,20 m hohen Nebenwällen bestand, zwischen denen ein drei bis vier Meter tiefer Graben verlief. Zusätzlich wurde der Hauptwall mit Buchen und Eichen bepflanzt, die durch einen formgerechten Schnitt zu einem undurchdringlichen Dickicht verfilzten.

Verlautenheide gehörte von je her zum Haarener Quartier. Vor Entstehen des Dorfes war Verlautenheide eine mit Sträuchern sparsam bedeckte Heide, die zu dem Reichs- oder Atscher Wald gehörte. Die letzte Silbe des Namens deutet dies an. Die Silbe „lauten“ wird wohl „lauter“ heißen, sodass der Name in der Literatur als „lauter Heide“ gedeutet wird. „Ver“ ist eine sehr alte Partikel, die nur mehr in Zusammensetzung vorkommt und eine vielfache Bedeutung hat. Wahrscheinlich ist der erste Anbau von Verlautenheide im 13. Jahrhundert geschehen. Eine Urkunde aus dieser Zeit erwähnt einen Hof in Verlautenheide, den St. Johannes Kommandeurshof oder Heiderhof.

Angefangen hat die Besiedelung von Haaren und Verlautenheide mit einigen landwirtschaftlichen Gehöften. Die Bevölkerung war also weitgehend in der Landwirtschaft tätig. Dazu kamen verschiedene Familien, die gewerbliche Arbeiten ausführten. Im Laufe der Jahrhunderte entwickelten sich die Dörfer vor den Toren der Stadt Aachen.

1794 - 1815 Das revolutionäre Frankreich erobert Rheinland und Westfalen

Die Französische Revolution 1789 war das Ereignis, das die politische Landschaft in dieser Epoche, auch über Frankreichs Grenzen hinausgehend, nachhaltig beeinflusste. Zwar ist es in Deutschland nicht zu einer revolutionären Umwälzung gekommen, doch durch die Kriege mit dem revolutionären Frankreich und seinem Feldherren Napoleon Bonaparte, der sich zeitweise Herr über halb Europa nennen konnte, wurde auch die Struktur der deutschen Großmächte Preußen und Österreich durchgeschüttelt. Sie waren in den plötzlich veralteten aufgeklärt-absolutistischen Strukturen gefangen und hatten wie auch die ständisch-feudal organisierten anderen deutschen Länder dem liberalen Frankreich mit seinen überaus motivierten Soldaten nichts entgegenzusetzen. So errang Napoleon Sieg um Sieg und konnte seinen Gegnern schließlich den Frieden diktieren. Für die deutschen Länder bedeutete dies nicht nur die Abtrennung von Gebieten, sondern auch eine territoriale Umstrukturierung, die man als Flurbereinigung bezeichnen kann. Der „Flickenteppich" der deutschen Länder wurde beseitigt und die Staaten zum Rheinbund zusammengeschlossen, der nun neben Preußen und Österreich eine dritte deutsche Macht bildete. Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation durch die Abdankung des österreichischen Kaisers 1806, die von Napoleon forciert worden war, war für alle sichtbar als Ende einer langen Entwicklung ein Stück Mittelalter beendet.

Die Entwicklung ganz Europas wurde also in dieser Zeit von Frankreich dominiert. Dies galt im besonderen Maße für das Rheinland. Die linksrheinischen Gebiete wurden 1794 durch das revolutionäre Frankreich erobert und 1801 von Napoleon annektiert. Systematisch wurden sie an die rechtlichen, administrativen und politischen Gegebenheiten Frankreichs angeglichen. 1802 wurde die französische Verfassung eingeführt. Unter dem Einfluss Napoleons wurde nicht nur die bisherige territoriale und politische Ordnung umgeworfen, auch gesellschaftliche Reformen gingen mit der französischen Besatzung einher.

1814 war die Zeit des französischen Einflusses vorbei, hatte aber tiefgreifende Veränderungen hinterlassen, die besonders auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts und der Verwaltung als Veränderung zum Besseren begriffen wurden. Die Bevölkerung wehrte sich deshalb auch dagegen, diese Errungenschaften der preußischen Staatsangehörigkeit zu opfern. So blieb der Code Civil, auch Code Napoleon, als erste bürgerliche Gesetzessammlung links des Rheins bis zur Ablösung durch das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) in Kraft. Auch Preußen selbst war gezwungen gewesen, sich das überlegene französische Staatswesen zum Vorbild zu nehmen und Reformen durchzuführen. Diese Neuerungen bereiteten den Verfassungsstaat des 19. Jahrhunderts vor.

Politische Eingliederung Haarens

ab 85/90 n. Chr. bis im 5. Jh. Provinz Niedergermanien im Römischen Reich

5. Jh. bis 9. Jh. Austrasien, Fränkische Reich

10. Jh - Ende 18. Jh. Heiliges Römisches Reich

13. Jh. - 1794 Quartier des Aachener Reiches, Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation

1794 - 1801 Haaren ist französische Besatzungszone

1801- 1814 Marie Haaren (Gemeinde), Kanton (Kreis) Burtscheid, Arrondissement (Bezirk) Aachen, Departement de la Roer, bis 1804 Republik Frankreich, bis 1814 Kaiserreich Frankreich

1814 - 1815 unter vorläufiger Militärverwaltung Preußens

1815 - 1822 Kreis Aachen, Regierungsbezirk Aachen im Großherzogtum Niederrhein im Königreich Preußen, Deutscher Bund

1822 - 1918 Kreis Aachen, Regierungsbezirk Aachen in der Rheinprovinz im Königreich Preußen, Deutscher Bund, ab 1867 Norddeutscher Bund, ab 1871 Deutsches Kaiserreich,

1919 - 1933 Kreis Aachen, Regierungsbezirk Aachen in der Rheinprovinz im Freistaat Preußen, Weimarer Republik,

1933 - 1945 Kreis Aachen, Reichsgau Köln-Aachen, Deutsches Reich,

1945 - 1946 Britische Besatzungszone

1946 - 1949 Kreis Aachen, Regierungsbezirk Aachen im Land Nordrhein-Westfalen, Britische Besatzungszone

1949 - 1971 Kreis Aachen, Regierungsbezirk Aachen im Land Nordrhein-Westfalen, Bundes­republik Deutschland,

ab 1.1.1972 Stadtbezirk Aachen-Haaren, Stadt Aachen im Land Nordrhein-Westfalen, Bundes­republik Deutschland,

ab 21.10.2009 Stadtbezirk Aachen-Haaren, Stadt Aachen, Städteregion Aachen, im Land Nordrhein-Westfalen, Bundes­republik Deutschland

Die politisch Verantwortlichen von Haaren

Spätestens mit Entstehung des Aachener Reiches wurde im 12./13. Jahrhundert eine politische Ordnung eingebracht, die Haaren als mehr oder weniger selbständige Einheit dastehen ließ. Haaren, einschließlich Verlautenheide, gehörte als Haarener Quartier zum Aachener Reich bis zur französischen Besatzung im Jahre 1794.

Die Oberhoheit über die Quartiere übte der Aachener Rat aus. Das eigentliche Hoheitsrecht lag beim großen Rat, wogegen die praktische Verwaltung vom kleinen Rat ausgeübt wurde. Die Quartiere unterstanden in polizeilicher und militärischer Hinsicht einem Hunnen, ab 17. Jahrhundert Capitaine (Hauptmann) genannt, dem als Vertreter und weitere Offiziere ein Leutnant und ein Fähnrich beigeordnet waren. Die Offiziere wurden vom Rat der Stadt Aachen ernannt. Die kommunalen Belange des Dorfes nahmen die Dorfmeister und die kirchlichen, zusammen mit den Pfarrern, den Kirchmeister, wahr. Die Bürger von Haaren wählten zwei und die von Verlautenheide einen Dorfmeister, die sich auch Vorsteher oder Sprecher des Dorfes nannten. Außerdem waren noch vier Schöffen als Beisitzer beim Sendgericht vorhanden. Die Offiziere und die Dorfmeister sind die politische Gewalt oder die örtliche Verwaltung des Quartiers. Die Kirchmeister und Schöffen gehören zur kirchlichen Gewalt, wie auch die Sendgerichte den jeweiligen Pfarrern unterstanden.

Im Aachener Raths- und Staats- Kalender von 1786 ist zum Beispiel auf Seite 91ff folgendes aufgeführt:
Verfassung des Stadt-Aachenschen Reichs.
Welches in 6 Quartiere abgetheilet ist, nämlich: ……
3. Quartier Haaren
Seelsorger: hr. Johann Heinrich Beis
Priester zur Frühmesse: hr. Andries Kreeymanns
Pfründner: hr. Arnold Kreuz
Kirchner: Adam Graf
Kapitan: Heinrich Schiffgens
Lieutenant: Kaspar Minartz
Fähnrich: Vacat

Leider konnte bis heute keine vollständige Auflistung der Offiziere, Dorfmeister, Kirchmeister und Schöffen gefunden oder erstellt werden.

Die französische Zeit

Von 1794 - 1814 galt in Haaren französisches Recht. Haaren wurde selbstständige Mairie (Bürgermeisterei). Der politisch Verantwortliche war der Maire (Bürgermeister).

Haaren gehörte zum Département de la Roer, oder Rur-Departement. Der Name des Départements geht auf den Fluss Rur (in niederländischer Schreibweise Roer) zurück, welcher im Hohen Venn entspringt und bei Roermond in die Maas mündet. Sitz der Präfektur, Hauptstadt (frz. chef-lieu) des Départements war Aachen (frz. Aix-la-Chapelle).

Die dem Département zugeschlagenen früheren linksrheinischen Territorien des Heiligen Römischen Reiches waren von der Französischen Republik bereits 1794 im Ersten Koalitionskrieg erobert worden. Am 4. November 1797 wurde das Département durch den aus dem Elsass stammenden Regierungskommissar und Richter am Kassationshof François Joseph Rudler nach französischem Vorbild gebildet und am 23. Januar 1798 per Erlass aufgeteilt. Die Annexion der Territorien ist aber erst durch den im Februar 1801 geschlossenen Friede von Lunéville mit Wirkung zum 9. März 1801 völkerrechtlich legalisiert worden. Das annektierte Gebiet stand zunächst unter Sonderverwaltung; erst mit der Übernahme der Verfassung von 1802 wurde es den alten französischen Départements gleichgestellt. Wie im französischen Kernland wurden in den linksrheinischen Départements die Privilegien des Adels und alle Feudalabgaben abgeschafft; der Kirchenbesitz wurde als National-eigentum beschlagnahmt und an reiche Bürger und Bauern verkauft. Sehr bedeutsam war die Einführung des Code civil durch Napoleon Bonaparte. Er garantierte jedem Bürger Rechtsgleichheit und öffentliche Gerichtsverfahren. Die Bevölkerung, die bis dahin in kleinen und kleinsten Territorien gelebt hatte, wurde Teil eines großen Wirtschaftsraums ohne Zoll- und Zunftschranken. Des Weiteren wurde die männliche Bevölkerung der angegliederten Gebiete zum Dienst in der französischen Armee herangezogen und musste somit an den französischen Eroberungskriegen teilnehmen, so auch am verlustreichen Russlandfeldzug 1812.

Das Rur-Department bestand bis 1814 und wurde dann nach den Befreiungskriegen 1815 durch den Wiener Kongress größtenteils dem Königreich Preußen zugesprochen; die Gebiete westlich der Maas und ein Streifen rechts des Flusses „in der Breite eines Kanonenschusses“ (3-4 km) kamen zum Königreich der Niederlande. Verwaltungsstrukturen, die seinerzeit erstmals eingerichtet wurden, haben teilweise bis zur heutigen Zeit überdauert.

Das Département wurde untergliedert in Distrikte und Kantone. Haaren gehörte zum Arrondissement d’Aix-la-Chapelle (Distrikt Aachen), welcher in folgende Kantone gegliedert war: Aix-la-Chapelle (Aachen), Borcette (Burtscheid), Duren (Düren), Eschweiler, Froitzheim, Geilenkirchen, Gemund (Gemünd), Heinsberg, Linnich, Montjoie (Monschau) und Sittard. Haaren gehörte zum Kanton Burtscheid.


Maire de Mairie de Haaren
Bürgermeister der französischen Gemeinde Haaren

1794 - 1800 Joannes Boen, (siehe Aufzeichnungen von Pfarrer Beys)
Teilweise auch Joannes Boeven geschrieben, es ist nicht auszuschließen, dass es sich um die gleiche Person handelt, die 1815 wieder Bürgermeister wurde.
1800 - 1803 Leonhard Otten, wohnte in Haaren, getauft am 26.5.1755 in St. Germanus Haaren, verstorben am 2.3.1806, Sohn von Edmund Otten und Anna Catharina Bree. Er heiratete in Haaren am 30.5.1778 Maria Sibylla Josephina Bree (+20.10.1800), Berufe: Laboureur (Ackersmann, Bauer, Landarbeiter 1800), Maire (Bürgermeister, 1800), Gastgeber (1804), Cultivateur (Landwirt, Bauer 1806).
1803 Jakob Zimmermann (für kurze Zeit), wohnte in Verlautenheide, getauft am 6.10.1750 in St. Germanus Haaren, verstorben am 10.7.1811, Sohn von Franz Zimmermann und Maria Gerartz, heiratet am 27.5.1782 in Verlautenheide Anna Catharina Ambrée, Vidua ex Eylendorff (Witwe aus Eilendorf), Beruf: Cultivateur (Landwirt, Bauer).
1803 - 1808 Gerad Brand, wohnte in Haaren, geboren um 1751 in Burtscheid, verheiratet mit Jeanne Marie Schiffers, starb am 8.10.1832 in Haaren. Berufe: Fuhrmann (1804), Cultivateur (Landwirt, Bauer 1808 - 1813), Aubergiste (Gastwirt 1808).
1809 - 1815 Leonard Joseph Vervier, wohnte in Haaren, geb. in Henri Chapelle um 1778, +14.5.1849 in Haaren, verheiratet mit Therese Hommelsheim (+1820), Berufe: Gastgeber (1807), Eigenthümer (1816), Gastgeber (1822), Gastwirt (1824). Grabstein noch heute im Kirchensockel erhalten.

Am 5.4.1815 kam Haaren zu Preußen.

Die Selbständigkeit blieb erhalten. Der politisch Verantwortliche war der Bürgermeister.

Die Preußische Städteordnung vom 19. November 1808 griff den Gedanken der kommunalen Selbstverwaltung wieder auf und schuf so die Grundlagen des heutigen Kommunalrechts. Die durch den preußischen Reformpolitiker Freiherr vom und zum Stein entwickelte "Magistratsverfassung" sah eine strikte Gewaltenteilung zwischen dem Kollektivorgan Magistrat, bestehend aus dem Bürgermeister, sowie haupt- und ehrenamtlichen Beigeordneten und der Stadtverordnetenversammlung, bestehend aus den Stadtverordneten als Vertretern des Volkes, vor. In der Paulskirchenverfassung vom 27. März 1849 und der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 wurden diese Grundlagen weiter fortgeschrieben. Auch nach dem 30. Januar 1933 galt die Weimarer Reichsverfassung formell weiter fort. Erst mit der Übernahme der Regierungskontrolle durch den Alliierten Kontrollrat am 5. Juni 1945 wurde die Weimarer Verfassung endgültig obsolet.


Bürgermeister der preußischen Gemeinde Haaren

1815 - 1821 Johann Boeven, wohnte in Haaren, getauft am 26. Dez. 1749 in St. Germanus Haaren, gest. 25.3.1829 Haaren, Sohn von Johannes Boeven und Gertrud Breé, verheiratet mit Maria Kogel. Berufe: Bourrelier (Sattler, Kummetmacher 1805-1808), Cultivateur (Landwirt, Bauer 1808), Sellier (Sattler 1815), Sattler (1822)
1821 - 1824 Sebastian Kind, kommissarisch, gleichzeitig Bürgermeister von Würselen, wohnte in Würselen, getauft am 27.Nov.1780 in St. Severin Eilendorf, Sohn von Hubert Kind und Anna Catharina Beyer, verheiratet mit Mechtildis Beckers, er starb in Würselen am 15.7.1862, im Alter von 81 Jahren, 7 Monaten und 18 Tagen. Er war seit 1821 kommissarischer Bürgermeister von Haaren. Am 18.9.1824 wurde Sebastian Kind von diesem Amt entbunden. Kind war Bürgermeister von Würselen von 1817- 1848.
1824 - 1845
FEQ
Franz Edmund Quadflieg, wohnte im Hause Nr. 57 in Haaren, getauft am 19.11.I795 in Bardenberg, starb 19.6.1882 im Alter von 86 Jahren und 7 Monaten, Sohn von Christian Godfried Quadflieg (Lehrer, Maire und zuletzt Steuereinnehmer in Bardenberg) und Perpetua Maria Theresia Goebbels, heiratete am 25.11.1823 in Haaren Anna Catharina Barbara Bracken als .“Secretaire“ aus Bardenberg, seit dem 29.9.1824 Bürgermeister in Haaren, seit 5.5.1851 in Personalunion auch Bürgermeister von Würselen, Eintritt in den Ruhestand am 6.8.1878 im Alter von 82 Jahren und 8 Monaten, wurde 1845 Bürgermeister in Eschweiler.
1845 - 1851 Arnold Doßing, Bürgermeister-Verwalter, wohnte in Haaren, geb. 13.12.1795 in Derendorf, Sohn von Johann Arnold Doßing und Marie Marguerite Faucken, heiratet am 9.10.1850 in Haaren Marie Catharine Vonhautem, Berufe: Lehrer, Schullehrer, Kunstgärtner, gest. 16.8.1873.
1851 - 1878 Franz Edmund Quadflieg (siehe 1824-1845).
1878 - 1904
HHLB
Johann Heinrich Philippy, geb. 19.7.1833 in Cronenberg, heiratet am 11.8.1862 Ida Catharina Böhme in Imgenbroich. Eltern Paul Philippy und Anna Margaretha Stahl. Er starb am 7.11.1905. Der Grabstein seiner Familie ist noch heute auf dem alten Friedhof in der Friedenstraße zu sehen. Er steht in der Katholikenliste von St. Germanus unter Haus Nr. 102. Bevor er in Haaren Bürgermeister wurde, war er bis 1861 in Wassenberg und anschließend in Imgenbroich als Bürgermeister tätig. Zeitweise verwaltete er von Haaren aus die Bürgermeisterei Würselen.
1904 - 1908
JHP
Hugo Hubert Leonhard Baurmann, geb. 29.3.1873, Eltern Stephan Joseph Baurmann (Spinnereimeister) und Bertha Kloubert. Verheiratet mit Maria Pauline Will (4 Kinder). War vom 1.4.1893-16.2.1898 Regierungs Steuer- Supernumerar. Vom 17.2.1898 - 16.10.1904 Bürgermeister in Wegberg. Vom 18.10.1904 bis zu seinem Tode Bürgermeister in Haaren, wohnte in der Kochstraße 13, in Haaren am 30.5.1908 im Alter von nur 35 Jahren verstorben.
1908 - 1929
HH
Heinrich Hoffmeister, wurde 1908 Ehrenmitglied im Haarener Turnverein. Er unterstützte den Verein stark und hat sich um den Ausbau und die Ausgestaltung der Jugendabteilung verdient gemacht.
(weitere Daten unbekannt)
1929 - 1931 Josef Müller, kommissarischer Bürgermeister
(weitere Daten unbekannt)
1931 - 1933
HH
Hubert Spickernagel, war hauptamtlich Bürgermeister von Eilendorf, verwaltete Haaren in Vertretung.
(weitere Daten unbekannt)

Die Bürgermeister im Dritten Reich

Die Nationalsozialisten schafften die bestehenden demokratischen Regelungen ab. Bereits am 4. Februar 1933 ordnete Hermann Göring als kommissarischer preußischer Innenminister die zwangsweise Auflösung sämtlicher Gemeindevertretungen Preußens zum 8. Februar, ebenso Neuwahlen für den 12. März, an. Gleichzeitig wurden Gemeindeorgane wie Räte und Bürgermeister reichsweit unter Gewaltandrohung aufgelöst bzw. deren Mitglieder rechtswidrig inhaftiert. Das nicht parlamentarisch zustande gekommene Preußische Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 vereinheitlichte – „bis ein Reichsgesetz demnächst eine grundlegende Reform der Gemeindeverfassung für das ganze Reich durchführt“ – das bis dahin in Preußen geltende unterschiedliche Kommunalrecht zum 1. Januar 1934 nach nationalsozialistischen Grundsätzen: das „Führerprinzip“ bedeutete, dass nun der „Bürgermeister“ als Gemeindeleiter ohne Wahl auf 12 Jahre berufen wurde und in der Gemeinde alle Entscheidungen ohne Gemeinderat treffen konnte. Statt einem Gemeinderat gab es „verdiente und erfahrene Bürger“, die dem Gemeindeleiter mit ihrem Rat „zur Seite gestellt wurden“ (ernannt von NSDAP-Funktionären). Nur ihre Bezeichnung „Ratsherren“ und „Gemeindeälteste“ klangen noch so ähnlich wie früher. Konsequent folgte zum 1. April 1935 die reichseinheitliche und in den Einzelbestimmungen weitgehend identische Deutsche Gemeindeordnung. Sie schaffte das bisherige föderalistisch strukturierte Gemeindeverfassungsrecht der deutschen Länder durch eine zentralistische Regelung überall auch gesetzestechnisch ab.


Bürgermeister Gemeinde Haaren im Dritten Reich

1933 - 1935 Peter Keldenich, kommissarischer Bürgermeister, wohnte Hauptstraße 203 (heute Alt-Haarener Str.), verzog später zur Monheimsallee in Aachen.
(weitere Daten unbekannt)
1935 - 1937 Wilhelm Johann Zimmermann, war hauptamtlich Bürgermeister von Eilendorf, verwaltete Haaren in Vertretung.
(weitere Daten unbekannt)
1937-1945
KG
Karl Gibbels, war auch Bürgermeister von Kohlscheid in der Zeit vom 23.03.1933-28.05.1938, Beruf Architekt.
Bürgermeister der Landesgemeinde Haaren, Bürgermeister von Würselen seit August 1944; blieb nach der Evakuierung der Verwaltung bis 7. Oktober 1944 in Würselen, war vom 7. Oktober bis ca. 24. November 1944 in Niederzier, dem Ausweichquartier der Kreisleitung Aachen-Land. Seit 24. November 1944 mit der Verwaltung der Bürgermeisterei Münstereifel betraut. Am 13. Dezember 1944 ordnete der Landrat die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Würselen und der Gemeinden Bardenberg und Broichweiden mit Sitz in Hennef (Sieg) an. Leiter wurde Bürgermeister Gibbels. Da er abwesend war, wurde Stadtoberinspektor Viehöver (Würselen) Beauftragter der Verwaltungsgemeinschaft. Stadtoberinspektor Meyburg sein Vertreter. Gibbels war Bürgermeister bis 13. Februar 1945.

>>> Familienbuch Euregio: Karl Gibbels


Britische Besatzungszone

Die Britische Besatzungszone (oder Nordwestzone) war eine der vier Besatzungszonen, in die Deutschland westlich der Oder-Neiße-Linie nach der Kapitulation im Mai 1945 von den alliierten Siegermächten auf der Grundlage des Besatzungsrechts aufgeteilt wurde. Sie umfasste bei Übernahme der Besatzungshoheit die preußischen Provinzen Hannover, Schleswig-Holstein und Westfalen, den Norden der Rheinprovinz sowie die Länder Braunschweig, Hamburg, Lippe, Oldenburg und Schaumburg-Lippe des Deutschen Reichs. Das Hauptquartier der Briten befand sich in Bad Oeynhausen. Stützpunkte der Militärregierung befanden sich in Münster, Düsseldorf, Kiel und Hannover.

Die von der britischen Besatzungsmacht nach Kriegsende eingeführte Norddeutsche Ratsverfassung hat nur ein zentrales Organ, den Rat (monistische Struktur). In diesem Modell kommt dem Bürgermeister, der vom Gemeinderat gewählt wird, lediglich die Funktion des Vorsitzenden im Rat zu. Die Verwaltungsgeschäfte werden von einem Gemeindedirektor als Hauptverwaltungsbeamten wahrgenommen, der, vom Rat gewählt, in dessen Auftrag tätig wird (rein vollziehende Tätigkeit). Umgangssprachlich ist dieses Modell auch unter dem Begriff Zweigleisigkeit oder Kommunale Doppelspitze bekannt.


Die Bürgermeister während der Besatzungszeit

1945 Wilhelm Kuckelkorn, für kurze Zeit von der Besatzungsmacht eingesetzt, wohnte in der Burgstraße Nr. 3 (heute Würselen, Haaler Str. 148), Beruf: Grubensteiger, verheiratet, 2 Kinder.
1945 - 1946
HK
Heinrich Körner, geb. 19.9.1912, Sohn von Johann Körner und Maria Elisabeth Paulßen, gest. 15.3.1983, von der Besatzungsmacht eingesetzt, wohnte in der Kochstraße Nr. 8, Beruf: Tuchhändler, verheiratet, 2 Kinder.

Nordrhein Westfalen, Bundesrepublik Deutschland

Auf Betreiben der britischen Besatzungsmacht wurde das Land Nordrhein-Westfalen 1946 auf der Grundlage des Besatzungsrechts aus dem Nordteil der preußischen Rheinprovinz sowie der ebenfalls preußischen Provinz Westfalen geschaffen. Nach Beitritt des jahrhundertelang selbstständigen Landes Lippe im Jahr 1947 war der heutige territoriale Zuschnitt erreicht.

Auf seinem Staatsgebiet ist Nordrhein-Westfalen in die Rechtsnachfolge des Freistaats Preußen und des Landes Lippe eingetreten. Im Gegensatz zu einigen anderen deutschen Ländern gab es für Nordrhein-Westfalen als Ganzes allerdings keinen stark identitätsstiftenden Vorgängerstaat. Bei der Staatsgründung Nordrhein-Westfalens stand somit auch nicht der Gedanke einer Zusammenführung homogener Gebiete, sondern der Wunsch der britischen Regierung im Vordergrund, das Ruhrgebiet und seine bedeutenden industriellen Ressourcen als Ganzes in ein Land einzubetten.

1949 gründete Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit anderen Ländern die Bundesrepublik Deutschland.


Bürgermeister der Gemeinde Haaren im Land Nordrhein-Westfalen

1946 - 1958
HH
Heinrich Heuser, bei den ersten freien Kommunalwahlen zum Bürgermeister von Haaren gewählt. Geboren am 18.12.1903 in Haaren als Sohn von Franz-Johann und Wilhelmine Heuser. Als der Vater starb, musste er seine Lehre als techn. Zeichner aufgeben und wurde Kraftfahrer, um den Lebensunterhalt für seine Mutter, seine Schwester und sich zu verdienen. Zuletzt war er 41 Jahre in der Hefefabrik Rheinland (Moormann) tätig. In den Vorkriegsjahren engagierte er sich stark in der DJK Germania Haaren. Wohnte zuletzt Gärtnerstraße 18, heiratete am 19.9.1937 in Haaren (Standesamt) und am 12.10.1937 in Mariadorf (rk) Käthe Obertreis. In der Ehe wurden drei Töchter geboren. Beruf: Kraftfahrer. Er hat in den Nachkriegsjahren die Entwicklung Haarens entscheidend mitgeprägt. Er starb am 1.6.1987.
1958 - 1961
JB
Jean Bremen, geb. 26.3.1911 in Haaren, Betriebsmeister bei Garbe Lahmeyer, gest. 27.4.1995, wohnte zuletzt im Hause In den Atzenbenden 56, davor in der ehem. Südstraße (Kolonie). Verheiratet mit Maria Mandelartz, ein Sohn. Er engagierte sich in vielen Haarener Vereinen, z.B. DJK Germania Haaren, Haarener FV, DJK FV Haaren, Hooreter Jonge, Turner Eintracht Haaren. Während seiner Amtszeit wurde der Sportplatz Kreuzstraße zum Stadion Haarberg umgebaut.
1961 - 1963
BL
Bernd Lennertz, verheiratet, Beruf Volksschullehrer.
(weitere Daten unbekannt)
1963 - 1971 Jean Bremen (siehe 1958-1961)

Ratsmitglieder der Gemeinde Haaren (der letzte Gemeinderat)

Gemeinderat
Wahlperiode vom 9.11.1969 bis zur kommunalen Neugliederung 31.12.1971

1.Reihe (sitzend v.l.n.r.): Münster Josef SPD, Briel Wilhelm CDU, Bürgermeister Bremen Jean SPD, Gemeindedirektor Sturm Hans, stellv. Bürgermeister Leuven Hans-Walter FDP, Tüpper Matthias CDU, Sturm Hans FDP

2.Reihe (stehend v.l.n.r.): Aretz Josef SPD, Hüllenkremer Kar1 SPD, Hack Johann CDU, Kipp Reinhard SPD, Zipprath Klaus SPD, Leufen Helmut CDU, Jaeger Anny, Verw. Angestellte, Hagemeier Heinz CDU, Billmann Raimund CDU, Morawietz Hanns SPD, Sturm Josef CDU, Bremen Hans SPD, Dr. Wunsch Wolfgang CDU, Esser Anton Gemeinde Oberamtmann

3.Reihe (stehend v.l.n.r.): Hirth Heinz SPD, Struwe Engelbert SPD, Pütz Karl CDU, Albertz Josef CDU, Hilger Eduard CDU, Hermanns Matthias CDU, Dauvermann Willi SPD, Herf Günther SPD, Fischer Ernst CDU


Haaren wird Stadtbezirk von Aachen

Am 1.1.1972 wurde die Gemeinde Haaren in die Stadt Aachen eingemeindet. Die ehemalige Gemeinde bildet nun den Stadtbezirk Aachen-Haaren. Die Selbstständigkeit ging weitgehend verloren. Geblieben sind das Bezirksamt und die Bezirksvertretung. Da die erste Kommunalwahl nach der Eingemeindung, bei der die Bezirksvertretungen gewählt wurden, erst im Jahre 1975 stattfand, setzte der Rat der Stadt Aachen 1972 einen Bezirksausschuss ein. Die Mitglieder wurden auf Vorschlag der ortsansässigen Parteien bestimmt. Der Bezirksausschussvorsitzender musste ein Ratsmitglied sein und wurde ebenfalls vom Rat eingesetzt. Da es in Haaren zu dieser Zeit noch keine Mitglieder des Rates der Stadt Aachen gab, war der erste kein Haarener. Nach der Kommunalwahl von 1975 wurde dann die Bezirksvertretung gebildet. Die Vorsitzenden der Bezirksvertretung hießen zuerst Bezirksvorsteher, und ab 2010 Bezirksbürgermeister.


Bezirksausschussvorsitzende, Bezirksvorsteher, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Aachen-Haaren

1972 Franz-Ferdinand Müller, vom 1.1.1972 bis 23.4.1972, für kurze Zeit, Bezirksausschussvorsitzender, geb. 04.03.1936 in Dortmund, Sozialarbeiter.
Chronik der Stadt Aachen 26.10.2002: Franz-Ferdinand Müller wird mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Mehr als 30 Jahre war er Leiter der Aachener Caritas, über 25 Jahre gehörte er dem Aachener Stadtrat an. Sein jahrzehntelanges Engagement gehörte der ehrenamtlichen Gemeindesozialarbeit, der Suchtprävention sowie der Flüchtlingsintegration.
1972 - 1975
HH
Heinz Hagemeier, Bezirksausschussvorsitzender nach der Kommunalwahl vom 23.4.1972, bei der er in den Stadtrat gewählt wurde. Geb. 03.02.1919 im Wuppertal-Barmen, gest. 03.03.1999 in Aachen, war Polizeihauptkommissar, wohnte in der Straße „Am Haarberg“.
1975 - 1979
PS
Dr. Peter Schmidt, Bezirksvorsteher, geb. 07.04.1937 in Hannoversch-Münden, gest. 08.03.1994 in Aachen, Akademischer Oberrat, verheiratet, wohnte in Verlautenheide.
Chronik der Stadt Aachen 8.3.1994: Ratsherr Dr. Peter Schmidt (SPD) stirbt während einer Sitzung des Kulturausschusses im Alter von 56 Jahren. Fraktionsvorsitzender von 1982 - 1992.
1979 - 1999
KP
Karl Pütz, Bezirksvorsteher, geb. 22.3.1935
1999 - 2020
FC
Ferdinand Corsten, Bezirks­vor­steher, ab 2010 Bezirks­bürger­meister, geb. 13.11.1947
ab 2020
DH
Daniel Hecker, Bezirks­bürger­meister, geb. 05.07.1975 in Aachen, besuchte das Städt. Gymnasium St. Leonhard, 1998-2004: Studium der Visuellen Kommunikation an der FH Aachen, während des Studiums bis 2005 Arbeit als Freiberufler im Bereich Grafik- und Mediendesign, 2006 - heute: Gründer und Inhaber der Werbeagentur IMAGEGROUP24, seit November 2020: in den Stadtrat und die Bezirksvertretung Haaren gewählt, 2. stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU Aachen. Bezirksbürgermeister seit 3.11.2020, neben der Politik aktiv im Martinskomitee Aachen-Haaren, der IG Haarener Vereine, der KG Hooreter Frönnde sowie im Verein Haarener Unternehmer.

Gemeindedirektoren / Bezirksamtsleiter

Die Gemeindedirektoren der Gemeinde Haaren

Wie bereits erwähnt, wurde durch das englische Militär während der Besatzungszeit ab 1945 das Kommunalrecht grundlegend verändert. Die Norddeutsche Ratsverfassung sah neben dem Bürgermeister einen Gemeindedirektor vor, der im Auftrag des Gemeinderates die Verwaltungsgeschäfte wahrnahm. Der Gemeindedirektor wurde vom Gemeinderat gewählt. Für Haaren galt dies bis zur Kommunalreform im Jahre 1972.

1946 - 1948
EB
Eugen Bücken, geb. 08.3.1885 Forst, getauft 10.3.1885 St. Severin Eilendorf. Bürgermeister Eugen Bücken war der letzte Bürgermeister der Gemeinde Gressenich vor der Nazizeit. Nach fünfjähriger Amtszeit wurde er am 10 Mär 1933 des Amtes enthoben, das in der Weimarer Zeit auch die Aufgaben des späteren Gemeindedirektors beinhaltete. Nach 1945 war er bei der Kreisverwaltung tätig und wurde von dort als kommissarischer Gemeindedirektor nach Haaren geschickt. 1948 verließ er Haaren und ging wieder zur Kreisverwaltung zurück. Wohnte 1949 in der Frankenstraße 1 in Aachen.
Eltern: Hubert Leonhard Bücken und Maria Apollonia Immelen; verheiratet mit Karoline Wilhelmine Axmacher. Die Eheleute hatten 5 Kinder. Gestorben 1964.
1948 - 1955
AT
Albert Taprogge, geb. 30.4.1890 in Neheim (Kreis Arnsberg). Seit 29.5.1920 verheiratet mit Thea Grotenrath. Er hatte 2 Töchter und 1 Sohn. Er starb am 4.4.1971.
Er wurde vom Gemeinderat zum Gemeindedirektor von Haaren gewählt. Er stammte aus der Wirtschaft und war nach 1945 beim Landesernährungsamt tätig. Wohnte in Haaren, Südstraße 17 (heute Auf der Hüls), verzog nach Laurensberg. Er übte sein Amt bis zum 22.10.1952 aus und war bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1955 beurlaubt.
1955 - 1971
HS
Hans Sturm, geb. 12.4.1912, gest. 12.5.2001. Nach der Beurlaubung seines Vorgängers leitete er die Verwaltung als Stellvertretender Gemeindedirektor ab 1952. 1955 wurde er vom Gemeinderat zum Gemeindedirektor gewählt. Er war seit 1927, mit Ausnahme seiner Militärzeit, ununterbrochen bei der Gemeindeverwaltung in Haaren tätig. 1932 machte er das erste, 1934 das zweite Fachexamen (Sekretär– und Inspektorenprüfung) bei der Verwaltungsschule des Landkreises Aachen. 1938 erwarb er das Kommunal-Diplom bei der Verwaltungsakademie Aachen. Über zwei Jahrzehnte war er nebenberuflich Dozent und Prüfer an der Verwaltungsschule des Landkreises Aachen.
Eltern: Heinrich Sturm und Maria Camps; verheiratet mit Maria Belten. Wohnte in der Mittelstraße 5 (heute Bogenstraße) und dann lange Jahre in der Alt-Haarener Str. 83 (de Leuw).

Die Bezirksverwaltungsstellenleiter, Bezirksamtsleiter

Am 1.1.1972 wurde die Gemeinde Haaren in die Stadt Aachen eingemeindet.

In Haaren gab es keinen Gemeindedirektor mehr. Auf Grund des Gebietsveränderungsvertrages zur Kommunalreform ist die Stadt verpflichtet, eine Bezirksverwaltungsstelle in Haaren zu unterhalten.

§ 5 In dem Stadtbezirk Aachen-Haaren wird eine Bezirksverwaltungsstelle zur Erledigung bestimmter ortsnaher Verwaltungsgeschäfte der laufenden Verwaltung nach Maßgabe einer Dienstanweisung eingerichtet.

Die Dienststelle heißt heute Bezirksamt. Der Leiter dieser Dienststelle hieß zunächst Bezirksverwaltungsstellenleiter und heute Bezirksamtsleiter.

1972 - 1977 Hans Sturm, siehe unter Gemeindedirektor 1955-1971. Er wurde 1977 pensioniert.
Er hat sehr viel über Haarens Geschichte recherchiert und in den Publikationen des Heimatvereins veröffentlicht.
1977 - 1982 Wilhelm Ostlender, geb. 1920. War Bezirksverwaltungsstellenleiter in Eilendorf und leitetete zusätzlich die Bezirksverwaltungsstelle Haaren.
1982-1990
JS
Josef Sion, geb. 3.2.1930 in Haaren. Eltern Josef Sion und Josephine Stock. Verheiratet seit 1952 mit Anna Bartz. 1945-1948 Verwaltungslehre in Haaren; 1948-1960 Verwaltungsangestellter in Haaren, ab 1960 Beamter in der Verwaltung in Haaren und ab 1972 in der Stadt Aachen, Bezirksverwaltungsstelle Haaren.
1990 - 2001
HL
Heinz Lindgens, geb. 10.2.1949 in Aachen. 1968-1971 Stadtinspektorenausbildung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes, 1971-1974 im Ordnungsamt zuständig für die Obdachlosenunterbringung, 1974-1979 Stellvertretender Amtsleiter im Stadtreinigungsamt, 1979-1984 Bürgerbeauftragter im Verwaltungsamt für Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor, 1984-1987 Stellvertretender Leiter des Presse- und Werbeamtes, 1987-1989 Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters. Von 2001-2003 Leitung des "Gemeinsamen Straßenverkehrsamtes Aachen-Stadt und Kreis Aachen", 2004-2012 - Beigeordneter der Stadt Aachen.
2002 - 2009
HDH
Hans-Dieter Hüllenkremer, geb. 5.09.1951 in Aachen, Mai 1971 Abitur Rhein-Maas-Gymnasium, 01.07.1971 - 31.12.1973 Wehrdienst Bundeswehr, 01.08.1971 Erste Urkunde Beamter auf Widerruf (Anwärter geh. Dienst) durch die Stadt Aachen, 02.01.1974 Dienstantritt bei der Stadt Aachen, 13.05.1975 Prüfung, 01.01.1976 Stadtinspektor z.A., 01.05.2002 nach verschiedenen unterschiedlichen Ämtern und Aufgaben bei der Stadt Aachen Übernahme der Amtsleitung des Bezirksamtes Haaren; 01.02.2009 Übernahme der Leitung des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Aachen.
2009 - 2020
FP
Frank Prömpeler, geb. 03.05.1971 in Burtscheid, 1992 - 1995 Stadtinspektorenausbildung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes, 1995 - 2004 im Sozialamt tätig, davon seit 1996 im Bezirksamt Aachen-Haaren zuletzt als Abteilungsleiter Soziales, 2005 - 2007 Arge in der Stadt Aachen, dort tätig in den Bereichen Widerspruch und Klagevertretung vor dem Sozialgericht, Aus- und Fortbildung, Personal und Verwaltung, 2007-2008 Fachbereich Personal und Organisation der Stadt Aachen im Bereich Personalbewirtschaftung, 2008-2009 Referent und Dezernatscontroller für das Dezernat V, Personal, Organisation und Soziales; ab 01.05.2009 Übernahme der Leitung des Bezirksamtes Aachen-Haaren. Zum 01.07.2020 erfolgte die Wahl als Beigeordneter und die Bestellung zum allgemeinen Vertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Simme­rath. Großvater väterlicherseits: Carl Prömpeler wurde 30.06.1900 in Haaren geboren.
ab 2020
RRB
Ron-Roger Breuer, geb. 08.07.1986 in Aachen, 2003 – 2005 Stadtsekretärsausbildung für die Laufbahn des mittleren Dienstes, 2005 – 2009 verschiedene Funktionen im Aachener Ordnungsamt, 2009 – 2011 Vergabe der städtischen Sportstätten im Fachbereich Sport, 2011 – 2014 Bachelor-Studiengang zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes, 2014 – 2017 Leitung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes im Ordnungsamt (zunächst stellvertretend bis 2015), 2016-2019 nebenberuflicher Masterstudiengang an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, 2017-2020 stellvertretender Bezirksamtsleiter in Eilendorf. Seit 2015 nebenamtlicher Dozent und Gutachter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW sowie Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen.


Die Haarener Grenzen

Grenzen

Vor Bildung des Aachener Reiches liegen uns keine überprüfbaren Erkenntnisse über die Grenzen von Haaren vor. Im Jahre 1166 verlieh Kaiser Friedrich I. Barbarossa der Stadt Aachen die Stadtrechte, welche im Jahre 1336 durch Kaiser Ludwig der Bayer erneuert und schriftlich bestätigt wurden. Der Begriff „Aachener Reich“ setzte sich seit dieser Zeit durch. Das Aachener Reich umfasste das Gebiet innerhalb der Stadtmauern sowie das umliegende Gebiet außerhalb der Mauer, nämlich den Glockenklang, die sieben Quartiere, die Aachener Heide, den Stadtbusch und den Reichswald.

Glockenklang symbolisierte einen Alarmbereich. Die Bevölkerung wurde mit Hilfe von Glocken vor Eindringlingen gewarnt. Das Gebiet eines Glockenklangs befand sich in Aachen unmittelbar vor und entlang der Stadtmauer.

Haaren war eins der Quartiere. Die Quartiere Haaren, Weiden und Würselen wurden auch „Quartiere over Worm“ genannt.

Das Haarener Quartier umfasste die Dörfer Haaren und Verlautenheide. Diese Konstellation hat wohl während des gesamten Bestehens des Aachener Reiches Gültigkeit gehabt. Die Zusammengehörigkeit besteht bis heute zu, sind die Dörfer Haaren und Verlautenheide auch heute Bestandteil des Stadtbezirkes Haaren. Dazugekommen ist - neben einigen kleineren Gebietsveränderungen - seit 1968 das Gebiet Quinx und seit der Kommunalreform von 1971 ein Teilgebiet des Reichwaldes.

Grenzen

Die Grenze des Haarener Quartiers ist in einer Karte „Nordosten des Aachener Reiches“ nach Capso von 1777 dargestellt. Mit Ausnahme des Gebietes jenseits der heutigen Krefelder Straße umfasst das Haarener Quartier in etwa die Grenzen der späteren selbstständigen Gemeinde bis ca. 1968.

Der Reichswald gehörte zu dieser Zeit nicht zu Haaren. Die Dörfer Haaren und Verlautenheide waren reine Straßendörfer; Haaren entlang der heutigen Alt-Haarener Str. von der Wurm bis zum Abzeig der Würselener Straße; Verlautenheide von der Autobahn bis zur Sparkasse, die Endstraße und Kleinheidstraße. Alle weiteren Flächen waren Wald- oder landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Scholl 1770 Scholl 1770

Auszug aus „Rekonstruktion der Schollkarte - Zustand um 1770“.
links Haaren, rechts Verlautenheide

1792 wurde das Aachener Gebiet zum erstem Mal durch die französischen Revolutionstruppen besetzt. Damit endete nach fast 600 Jahren das Bestehen des Aachener Reiches. Durch die Verträge des Friedens von Campo Formio vom 17. Oktober 1797 fiel das Aachener Gebiet an Frankreich. 1798 wurde Aachen zum Verwaltungssitz des Département de la Roer.

Im Zuge der Neustruktuierung richteten die Franzosen so genannte „Mairien“ (Bürgermeisterreien) ein. Haaren bildete mit den Ortsteilen Haaren und Verlautenheide die „Mairie de Haaren“. Im Rahmen der französischen Verfassung wurde Haaren demnach erstmals selbstständige politische Einheit. Das Gebiet der Bürgermeisterei ist in der Karte von Tranchot und v. Müffing (1803-1820) dokumentiert. Die Zugehörigkeit zu Frankreich endete 1814.

Tranchot

Ausschnitt aus der Topographischen Aufnahme rheinischer Gebiete durch französische Ingenieurgeographen unter Oberst Tranchot 1803-1813 und durch preußische Offiziere unter Generalmajor Frhr. v. Müffing 1816-1820 mit Ergänzungsblättern 1826-1828.

Die erste mir bekannte Karte, die die Bürgermeisterei Haaren alleine und komplett darstellt ist aus dem Jahre 1840. Die Karte wurde im Herbst 1840 durch den Geometer Pepperhoff im Maßstab 1:10000 angefertigt. Anlass war die Aufnahme des Liegenschaftskatasters, das im Grunde zu einer gerechten Versteuerung dienen sollte.

Tranchot

Das Anlegen des Katasters wurde nach dem 30-jährigen Krieg (1618-1648) begonnen. In der Doktorarbeit von Dipl. Ing. Friedrich Osthoff vom 6.4.1950 steht: „Nach Beendigung des 30-jährigen Krieges wurde in vielen deutschen Staaten damit begonnen, neue Kataster anzulegen, die auf eine Vermessung der einzelnen Grundstücke aufbaute.“ Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden die Schwierigkeiten jener Zeit beschrieben. Ein langer Weg führte dann über das französische Kataster mit der Anordnung der Parzellierung von ganz Frankreich im Jahre 1808, bis zur Katasteraufnahme unter preußischer Verwaltung. Nach 1820 begann Preußen mit einer vollständigen Vermessung seines Staatsgebietes. Die „Preußischen Urkataster“ stellten die ersten wirklichen genauen Kartenwerke dar.

Nach Ende der französischen Herrschaft fiel das Aachener Gebiet an Preußen. 1815 wurde der Regierungsbezirk Aachen errichtet. Haaren blieb selbstständige Gemeinde mit eigenem Bürgermeister.

Gebietsänderungen bei Gemeinden sind nicht unbedingt Erfindungen der letzten Jahre. Entwicklungen zwangen immer einmal zur Änderung bestehender Grenzen. Allerdings bisher in bescheidenem Umfange und in der Regel auch nur dann, wenn die Gemeindevertretungen einverstanden waren. In der Gemeinde Haaren war die erste Grenzänderung in Verlautenheide notwendig. Der "linke Teil der Ortschaft" wurde von Weiden nach Haaren umgemeindet. Wahrscheinlich handelte es sich um die "kleine Heide", eine Erweiterung der Ortschaft, die auf Weidener Gebiet entstanden war. Die Änderung muss etwa 1824/1825 durchgeführt worden sein, genau wissen wir es nicht. Ein Prozess zwischen Weiden und Haaren in dieser Angelegenheit schwebte zwischen 1826 und 1829. Weiden musste einen Teil der vereinnahmten Steuern in Höhe von 2.198 Talern, 22 Silbergroschen und 6 Pfennigen an Haaren erstatten und außerdem erhielt Haaren den 51/422 Anteil vom Vermögen der Gemeinde Weiden. Der Ort Verlautenheide entwickelte sich später entlang der Stolberger Straße in Richtung Atsch, wiederum auf Weidener Gebiet. Die Grenzberichtigung hierzu ließ allerdings viele Jahrzehnte auf sich warten. Die Gebietsgröße von Haaren war seit 1825 fast konstant und betrug rd. 560 ha.

Tranchot

Oben: Auszug aus der Karte „Landkreis Aachen“ von 1958.

Unten Auszug aus den Stadtplänen von Aachen, links vor 1968, rechts nach 1968.

Stadtplan Standplan

Im Jahre 1968 änderte sich die Größe einige Male.

Diese Änderungen sind aus nachstehender Zusammenstellung zu ersehen:

  • Zugang durch das Flurbereinigungsverfahren Broichweiden
  • Zugang durch Umgemeindung von Quinx nach Haaren ab 01.01.1968
  • Zugang durch Umgemeindung von Flurstücken von Würselen nach Haaren ab 01.04.1968
  • Straßengelände der Friedenstraße zwischen Bahnübergang und Strangenhäuschen
  • Gebietsänderung zwischen Aachen und Haaren ab 01.1.1968
    (entlang der Wurm, am Berliner Ring und am Rödgener Bach)
Durch diese Änderungen vergrößerte sich das Haarener Gebiet auf 741 ha.

Bei der Eingemeindung der Gemeinde Haaren nach Aachen am 01.01.1972 kam nicht das ganze Gemeindegebiet und kamen auch nicht alle Einwohner nach Aachen. Das Haarener Gebiet nördlich der Autobahn "Hollandlinie" fiel an Würselen. Die Bewohner von Haarenheidchen und auf dem Kaninsberg gehörten nach der Neuordnung zu Würselen. Größere Flächen in Quinx und im Reichswald, die bisher Broichweidener Gebiet waren, wurden Aachen zugeteilt und von Aachen dem Stadtbezirk Haaren zugeschlagen. Durch diese Verschiebungen ist das Gebiet des Stadtbezirks heute größer als das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Haaren.

Bezirk

Die Grenzen des Stadtbezirkes Haaren seit 1.1.1972

Heute ist Haaren einer der sieben Stadtbezirke der kreisfreien Stadt Aachen. Die verwaltungsmäßige und politische Selbstständigkeit wurde mit der Eingemeindung abgegeben. Nach der Eingemeindung wurde zunächst ein Bezirksausschuss gebildet. Ab 1975 gibt es mit den Bezirksvertretungen wieder eine politische Selbstständigkeit in sehr geringen Maße. Um Bürgernähe zu gewährleisten, sah der Gebietsänderungsvertrag vom 30.4.1971 zwischen der Stadt Aachen und der Gemeinde Haaren die dauerhafte Einrichtung einer Bezirksverwaltungsstelle, heute Bezirksamt genannt, vor.

Stadtbezirke

Stadtbezirke der Stadt Aachen
Aachen-Mitte besteht aus den ehemaligen Städten Aachen und Burtscheid sowie der Gemeinde Forst

Gemarkungen

Gemarkungen der Stadt Aachen



Nächste Termine:

Mi, 09.10.2024
offener Treff bei Kaffee u. Gebäck
15 Uhr Heimatforum
fällt aus wegen Eröffnung Begegnungszentrum im SZ

Di, 22.10.2024
Von Verlautenheide über Köln nach München und in die Türkei
19 Uhr Heimatforum
Vortrag Prof. Dr. Johannes Nollé

Mi, 13.11.2024
offener Treff bei Kaffee u. Gebäck
15 Uhr Heimatforum
    © 2024 Heimatverein Haaren / Verlautenheide 1984 e.V.